Finanzamt fordert TSE-Dateien? DSFinV-K und TSE-TAR richtig exportieren

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Finanzamt fordert TSE-Dateien? DSFinV-K und TSE-TAR richtig exportieren - Finanzamt-Prüfung: TSE-Dateien, DSFinV-K und TAR-Export richtig bereitstellen

Finanzamt-Prüfung: DSFinV-K- und TSE-TAR-Dateien richtig exportieren

Fordert das Finanzamt Kassendaten an, genügt normalerweise kein PDF-Tagesabschluss und keine einfache Umsatzliste. Benötigt werden maschinell auswertbare Daten aus dem Kassensystem und – je nach Anforderung – zusätzlich die abgesicherten Exportdaten der technischen Sicherheitseinrichtung. DSFinV-K und TSE-TAR erfüllen dabei unterschiedliche Aufgaben und sollten nicht miteinander verwechselt werden.

1. Welche Daten kann das Finanzamt verlangen?

Bei einer Kassen-Nachschau oder steuerlichen Außenprüfung müssen die Daten des elektronischen Aufzeichnungssystems in engem zeitlichen Zusammenhang bereitgestellt werden können. Für Kassensysteme ist dabei insbesondere die DSFinV-K vorgesehen. Die Daten der TSE werden zusätzlich im standardisierten Exportformat der TSE übergeben.

DSFinV-K Strukturierte Fach- und Kassendaten aus dem elektronischen Aufzeichnungssystem.
TSE-Export Abgesicherte und signierte Protokolldaten aus der technischen Sicherheitseinrichtung.
Weitere Daten Zusätzliche Warenwirtschafts- oder Vorsystemdaten können ebenfalls maschinell auswertbar verlangt werden.
Wichtig: X-Bericht, Z-Abschluss, PDF-Bericht oder gedrucktes Journal können ergänzend hilfreich sein. Sie ersetzen aber nicht automatisch das angeforderte maschinell auswertbare Exportpaket.

2. Was ist ein DSFinV-K-Export?

Die Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme beschreibt eine einheitliche Struktur für die Datenträgerüberlassung. Aktuell veröffentlicht das Bundeszentralamt für Steuern die DSFinV-K in Version 2.4.

Ein DSFinV-K-Export ist in der Praxis kein einzelner Kassenbericht. Er besteht regelmäßig aus einem vollständigen Exportverzeichnis mit mehreren strukturierten Dateien und den dazugehörigen Beschreibungs- und Verknüpfungsinformationen.

Typische Inhalte
  • Einzelaufzeichnungen und Belegpositionen,
  • Geschäftsvorfälle und Zahlarten,
  • Kassenabschlüsse und Summen,
  • Artikel-, Bediener- und weitere Stammdaten,
  • TSE-Zuordnungen und Transaktionsbezüge,
  • Index-, Beschreibungs- und Strukturinformationen.
DSFinV-K-Export/ ├── mehrere strukturierte CSV-Dateien ├── Index- und Beschreibungsdateien ├── Stammdaten und Kasseninformationen └── Verknüpfungen für die maschinelle Auswertung
Praxisregel: Nicht einzelne CSV-Dateien aus dem Ordner herauskopieren. Das vollständige, vom Kassensystem erzeugte Exportpaket sollte erhalten bleiben.

3. Was ist ein TSE-TAR-Export?

Der TSE-Export enthält die von der technischen Sicherheitseinrichtung gespeicherten und abgesicherten Protokolldaten. Für Prüfungen müssen diese Daten in dem durch die technischen BSI-Vorgaben bestimmten TAR-Format bereitgestellt werden können.

Typische TSE-Daten
  • Transaktionsnummern,
  • Start- und Endzeitpunkte,
  • Signaturzähler und Prüfwerte,
  • Seriennummern und technische Protokollangaben,
  • abgesicherte Vorgangsdaten,
  • weitere Informationen gemäß zertifizierter TSE-Struktur.

Das TAR-Archiv ist nicht dasselbe wie ein DSFinV-K-Ordner. Es bildet die technische Absicherung durch die TSE ab, während die DSFinV-K die fachlichen Kassendaten und ihre Zusammenhänge bereitstellt.

Originalzustand erhalten: Das exportierte TAR-Archiv nicht inhaltlich verändern, neu zusammenstellen oder einzelne Dateien ersetzen. Für die Übergabe kann eine zusätzliche Transportkopie erstellt werden; das unveränderte Original sollte intern erhalten bleiben.

4. DSFinV-K, CSV, TAR, ZIP und PDF im Vergleich

Begriff Bedeutung Typische Verwendung Ersetzt technischen Export?
DSFinV-K Standardisiertes Exportpaket des Kassensystems Maschinelle Prüfung der Kassendaten Ja, wenn genau dieses Format angefordert ist
CSV Dateiformat für strukturierte Tabellenwerte Bestandteil eines DSFinV-K-Pakets oder einfacher Einzelexport Eine einzelne CSV-Datei reicht normalerweise nicht
TSE-TAR Standardisiertes Archiv mit TSE-Protokolldaten Prüfung der technischen Absicherung Nur für den TSE-Datenbereich
ZIP Transport- oder Komprimierungsformat Übermittlung mehrerer Dateien Nur der Inhalt entscheidet
PDF Lesbarer Bericht oder Ausdruck Ergänzende Dokumentation Nein

5. Vorgehen bei einer Datenanforderung

  1. Schreiben vollständig lesen: Geforderten Zeitraum, betroffene Kasse, Betriebsstätte und Exportformate genau markieren.
  2. Unklarheiten klären: Bei uneindeutiger Formulierung Steuerberater oder zuständige Finanzbehörde fragen, bevor Daten erzeugt werden.
  3. Kassensicherung erstellen: Vor dem Export eine aktuelle, getrennte Sicherung der Kassendaten anlegen.
  4. DSFinV-K erzeugen: Die vorgesehene Exportfunktion der Kassensoftware nutzen und den geforderten Zeitraum korrekt einstellen.
  5. TSE-Daten exportieren: Falls verlangt, den vollständigen TSE-Export für den betreffenden Zeitraum beziehungsweise Datenbestand erstellen.
  6. Export technisch kontrollieren: Ordner, Dateien, Dateigrößen, Zeitraum und TSE-Zuordnung prüfen, ohne Inhalte nachträglich zu bearbeiten.
  7. Eigene Archivkopie behalten: Vor der Übergabe eine unveränderte Kopie samt Übergabeprotokoll sichern.
  8. Vorgegebenen Übertragungsweg nutzen: Datenträger oder digitale Übermittlung entsprechend der konkreten Aufforderung verwenden.

6. Exportpaket vor der Übergabe prüfen

Inhaltliche Zuordnung

  • richtige Kasse und Betriebsstätte,
  • richtiger Prüfungszeitraum,
  • vollständige Geschäftstage,
  • passende TSE-Zuordnung,
  • keine fehlenden Wechsel- oder Altdaten.

Technische Vollständigkeit

  • DSFinV-K-Verzeichnis vollständig,
  • TAR-Datei vorhanden, falls verlangt,
  • Dateigrößen plausibel,
  • keine leeren oder beschädigten Exportordner,
  • Originalkopie intern gesichert.
Kein ungezielter Massendatenversand: Der angeforderte Umfang sollte vollständig erfüllt werden. Gleichzeitig sollten nicht wahllos zusätzliche Kundendaten, Personalunterlagen oder andere nicht angeforderte Dateien mitgesendet werden.

7. Häufige Fehler vermeiden

  • nur einen PDF-Tagesabschluss statt DSFinV-K abgeben,
  • DSFinV-K und TSE-TAR miteinander verwechseln,
  • einen falschen oder unvollständigen Zeitraum exportieren,
  • einzelne CSV-Dateien aus dem Exportordner entfernen,
  • das TAR-Archiv öffnen, verändern und neu packen,
  • Exportdateien mit Tabellenprogrammen neu speichern,
  • alte TSE-Zeiträume oder frühere Kassenplätze vergessen,
  • keine eigene Archiv- und Übergabekopie anlegen,
  • den Steuerberater erst nach Ablauf der Frist informieren.

Viele Probleme entstehen nicht durch fehlende Kassenaufzeichnungen, sondern durch einen unvollständingen oder falsch zusammengestellten Export. Deshalb sollte die technische Prüfung vor der Übergabe erfolgen.

8. Systemwechsel und alte TSE: Muss die Hardware aufbewahrt werden?

Eine alte Kasse oder TSE muss nicht automatisch über die gesamte Aufbewahrungsdauer physisch eingelagert werden. Nach den aktuellen BMF-Hinweisen kann auf die frühere Hard- und Software verzichtet werden, wenn alle aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten einschließlich Stammdaten und Verknüpfungen weiterhin uneingeschränkt maschinell auswertbar sind.

Vor Verkauf, Rückgabe oder Entsorgung sicherstellen:
  • vollständiger TSE-Export wurde erstellt,
  • vollständiger DSFinV-K- und Kassendatenbestand ist archiviert,
  • Daten sind lesbar und maschinell auswertbar,
  • mehrere getrennte Sicherungskopien existieren,
  • Seriennummern und Außerbetriebnahmedaten sind dokumentiert,
  • die Außerbetriebnahme wurde im Mitteilungsverfahren berücksichtigt.
Nicht vorschnell entsorgen: Solange die Vollständigkeit und spätere Auswertbarkeit nicht praktisch geprüft wurden, sollte eine alte TSE weder gelöscht noch weitergegeben werden.

9. Kassendaten richtig archivieren

Die Archivierung muss sicherstellen, dass Daten während der jeweils geltenden gesetzlichen Aufbewahrungsfrist verfügbar, unveränderbar und maschinell auswertbar bleiben. Die konkrete Frist hängt von Daten- und Unterlagenart ab und sollte mit der steuerlichen Beratung abgestimmt werden.

  • regelmäßige Kassendatensicherungen,
  • vollständige DSFinV-K-Exporte,
  • vollständige TSE-TAR-Exporte,
  • Kassen- und TSE-Seriennummern,
  • Aktivierungs-, Wechsel- und Außerbetriebnahmedaten,
  • Verfahrensdokumentation und Änderungsprotokolle,
  • Rechnungen, Einrichtungs- und Supportnachweise,
  • Dokumentation der Sicherungs- und Wiederherstellungstests.
Backup-Grundsatz: Ein Export auf demselben Rechner ist noch keine ausreichende Sicherung. Mindestens eine zusätzliche, physisch oder logisch getrennte Kopie sollte vorhanden und regelmässig geprüft werden.

10. Technische Unterstützung durch Compilager und BlitzKasse

Bei unterstützten BlitzKasse- und EXPRESSKasse-Systemen kann Compilager technisch bei der Erstellung von DSFinV-K- und TSE-Exporten, bei TSE-Wechseln und bei der Sicherung des vorhandenen Kassenbestands unterstützen.

Der Support kann die technische Anforderung und die vorhandene Systemkonfiguration prüfen. Die steuerliche Einordnung des Prüfungsumfangs und die Kommunikation mit dem Finanzamt bleiben Aufgabe des Unternehmens und seiner steuerlichen Beratung.

Typische technische Unterstützung
  • Prüfung von Softwareversion und TSE-Anbindung,
  • Begleitung des DSFinV-K-Exports,
  • Begleitung des TSE-TAR-Exports,
  • Sicherung vor TSE- oder Systemwechsel,
  • Prüfung von Exportordner und Dateiumfang,
  • Hinweise zur technischen Archivierung.

11. Fazit: Exporte sollten vor der Prüfung getestet werden

DSFinV-K und TSE-TAR sind zwei unterschiedliche, aber zusammengehörige Datenbereiche. Die DSFinV-K stellt die fachlichen Kassendaten strukturiert bereit. Das TAR-Archiv dokumentiert die technische Absicherung durch die TSE.

Unternehmen sollten nicht erst beim Schreiben des Finanzamts prüfen, ob beide Exporte funktionieren. Ein regelmäßiger Test, getrennte Sicherungen und eine aktuelle Verfahrensdokumantation reduzieren das Risiko unvollständiger oder verspäteter Datenbereitstellung.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information mit Stand Juli 2026 und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Bei einer konkreten Prüfungsanordnung sollten Steuerberater und zuständige Finanzbehörde einbezogen werden.
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Quellen und weiterführende Hinweise:
  • Bundesministerium der Finanzen: FAQ zu Kassen-Nachschau, DSFinV-K, TSE-TAR, Systemwechsel und Aufbewahrung.
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  • Bundeszentralamt für Steuern: DSFinV-K Version 2.4 und technische Dokumentation.
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  • Anwendungserlass zu § 146a AO: Maschinelle Auswertbarkeit und Datenbereitstellung elektronischer Aufzeichnungssysteme.
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  • Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Technische Anforderungen an TSE und Datenexport.
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  • Compilager: Kassensoftware und TSE-Lösungen für Handel und Gastronomie.
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