- Worum geht es bei der KassenSichV 2026?
- Kurz zusammengefasst
- KassenSichV und TSE – kurz erklärt
- Die wichtigsten Änderungen 2026 im Überblick
- Neue Pflichtangaben auf dem Beleg und in der TSE
- E-Rechnung kann jetzt den Kassenbon ersetzen
- Taxameter und Wegstreckenzähler ab 2026
- App-basierte Kassensysteme
- DSFinV-K: Was muss die Schnittstelle ab 2026 können?
- Typische Fehler in der Praxis
- Checkliste für Unternehmer
- Was passiert bei Verstößen?
- Wie Compilager Sie unterstützt
- Fazit
Worum geht es bei der KassenSichV 2026?
Die Kassensicherungsverordnung – kurz KassenSichV – legt fest, wie elektronische Kassensysteme in Deutschland aufgebaut sein müssen, damit das Finanzamt sicher sein kann: An den Daten wurde nicht manipuliert. Sie ist seit 2020 in Kraft und wird regelmäßig angepasst.
Am 14. Januar 2026 trat die zweite große Novelle der KassenSichV in Kraft. Sie bringt für Händler, Gastronomen, Friseure, Imbissbetriebe, Kiosk-Inhaber und für das Taxi- und Mietwagengewerbe einige Neuerungen mit. Wer ein Kassensystem betreibt, sollte die wichtigsten Punkte kennen – denn die Finanzämter prüfen Kassen heute deutlich genauer als noch vor wenigen Jahren.
Kurz zusammengefasst
- Die KassenSichV wurde am 14. Januar 2026 erneut geändert.
- Auf dem Beleg und in der TSE sind nun zusätzliche Pflichtangaben vorgeschrieben (z. B. Zeitpunkt der Vorgangsbeendigung).
- Eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) kann unter bestimmten Voraussetzungen den klassischen TSE-Beleg ersetzen.
- Seit dem 1. Januar 2026 müssen alle EU-Taxameter und Wegstreckenzähler mit einer zertifizierten TSE arbeiten.
- App-basierte Kassensysteme, die wie ein Taxameter oder Wegstreckenzähler funktionieren, fallen ebenfalls unter die KassenSichV.
- Die DSFinV-K-Schnittstelle muss die neuen Pflichtdaten korrekt abbilden.
- Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro.
KassenSichV und TSE - kurz erklärt
Damit die Änderungen leichter verständlich werden, hier eine kurze Auffrischung der wichtigsten Begriffe.
Was ist die KassenSichV?
Die Kassensicherungsverordnung ist eine Verordnung des Bundesfinanzministeriums. Sie schreibt vor, wie Kassendaten technisch gesichert und gespeichert werden müssen. Ziel ist es, Steuerbetrug zu verhindern, also das nachträgliche Verändern oder Löschen von Verkäufen.
Was ist eine TSE?
TSE steht für „Technische Sicherheitseinrichtung". Sie funktioniert wie ein digitaler Tresor für die Kasse. Jede Buchung, jede Stornierung und jeder Bon wird von der TSE mit einer fortlaufenden Nummer und einer Signatur versehen. Diese Signatur ist ähnlich wie ein digitaler Fingerabdruck – sie kann später nicht mehr verändert werden, ohne dass das auffällt.
Was ist die DSFinV-K?
Die DSFinV-K („Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme") ist ein einheitliches Datenformat. Wenn das Finanzamt eine Kassennachschau macht, müssen alle Kassendaten in genau diesem Format exportiert werden können. Das gilt unabhängig davon, welche Kassensoftware ein Betrieb nutzt.
Die wichtigsten Änderungen 2026 im Überblick
Die KassenSichV 2026 bringt vor allem fünf zentrale Neuerungen:
- Neue Pflichtangaben auf dem Kassenbeleg und in den TSE-Daten
- Die E-Rechnung kann den klassischen TSE-Beleg ersetzen
- EU-Taxameter und Wegstreckenzähler benötigen eine zertifizierte TSE
- App-basierte Kassensysteme werden eindeutig der KassenSichV zugeordnet
- Anpassungen bei der DSFinV-K-Schnittstelle
Im Detail bedeutet das Folgendes.
Neue Pflichtangaben auf dem Beleg und in der TSE
Bisher musste auf jedem Kassenbon unter anderem Folgendes stehen: Datum, Uhrzeit, Seriennummer der Kasse und der TSE, Prüfwert und der fortlaufende Signaturzähler. Mit der KassenSichV 2026 kommt eine weitere Pflichtangabe hinzu.
Zeitpunkt der Vorgangsbeendigung
Künftig muss auch festgehalten werden, wann ein Verkaufsvorgang tatsächlich beendet wurde – nicht nur, wann er begonnen hat. Das Finanzamt soll damit besser erkennen können, ob nachträglich an einem Bon herumgespielt wurde.
Beispiel aus dem Alltag
Eine Bäckerei verkauft morgens um 7:02 Uhr eine Brezel. Der Verkaufsvorgang wird um 7:02 Uhr gestartet und um 7:03 Uhr abgeschlossen, weil noch ein Kaffee dazukommt. Beide Zeiten - Beginn und Beendigung - müssen jetzt eindeutig erfasst sein.
E-Rechnung kann den Kassenbon ersetzen
Bisher galt: Jeder Kunde, der einkauft, muss einen Beleg bekommen - meist auf Papier oder per QR-Code. Die Belegausgabepflicht gilt weiterhin, aber es gibt eine neue Möglichkeit.
Wenn ein Unternehmen eine vollständige elektronische Rechnung (E-Rechnung) ausstellt, kann diese den separaten TSE-Beleg ersetzen. Vorausssetzung ist, dass alle Pflichtangaben enthalten sind, die sonst auf dem Kassenbon stehen müssten.
Wer profitiert davon?
Praktisch ist das vor allem für Betriebe, die viel mit anderen Firmen arbeiten - zum Beispiel im Großhandel, bei Werkstätten oder im B2B-Bereich. Statt einem Bon und einer Rechnung reicht künftig die E-Rechnung allein, sofern alle KassenSichV-Daten dort enthalten sind.
Für klassische Endkundengeschäfte - etwa im Imbiss oder im Friseursalon - bleibt der gewohnte Bon weiterhin der Standard.
Taxameter und Wegstreckenzähler ab 2026
Bisher waren elektronische Kassen in Handel, Gastronomie und Dienstleistung im Fokus. Mit der Änderung der KassenSichV werden nun auch EU-Taxameter und Wegstreckenzähler einbezogen.
Was gilt konkret?
- Seit dem 1. Januar 2026 müssen EU-Taxameter mit einer zertifizierten TSE ausgestattet sein.
- Wegstreckenzähler, die nach dem 30. Juni 2024 erstmalig in Verkehr gebracht wurden, brauchen eine TSE ab dem Tag des Inverkehrbringens.
- Ältere digitale Wegstreckenzähler genießen eine Übergangsfrist bis 2027.
- Auch bei Taxametern ohne Drucker muss ein Beleg ausgegeben werden – entweder auf Papier oder elektronisch.
Für Taxi- und Mietwagenunternehmer bedeutet das: Wer noch ein Gerät ohne zertifizierte TSE nutzt, muss prüfen, ob ein Update oder ein neues Gerät erforderlich ist.
App-basierte Kassensysteme
Immer mehr Betriebe nutzen Tablets oder Smartphones als Kassensystem. Bisher gab es bei diesen mobilen Lösungen rechtliche Grauzonen – insbesondere wenn eine App die Funktion eines Taxameters oder Wegstreckenzählers übernimmt.
Die KassenSichV stellt jetzt klar: App-basierte Systeme, die wie ein Taxameter oder Kilometerzähler funktionieren, sind elektronische Aufzeichnungssysteme im Sinne der Verordnung. Damit gelten für sie die gleichen Regeln wie für eine fest eingebaute Kasse: zertifizierte TSE, DSFinV-K-Export, Belegausgabe.
Für Betriebe, die mit Android-Kassen oder Tablet-Lösungen arbeiten, gilt: Die App muss eine TSE einbinden, die Daten manipulationssicher speichern und die Schnittstelle für das Finanzamt bereitstellen. Eine reine Bestell-App ohne diese Funktionen reicht nicht aus.
DSFinV-K: Was muss die Schnittstelle ab 2026 können?
Die DSFinV-K ist gewissermaßen die Sprache, in der das Kassensystem mit dem Finanzamt spricht. Mit der KassenSichV 2026 muss die Schnittstelle die neuen Pflichtangaben korrekt liefern können – also auch den Zeitpunkt der Vorgangsbeendigung, die erweiterten Signaturdaten und die zugehörigen Seriennummern.
In der Praxis sollten Unternehmer ihren Softwareanbieter fragen, ob das Kassensystem die aktuelle DSFinV-K-Version unterstützt. Seriöse Anbieter wie Compilager spielen entsprechende Updates automatisch oder auf Wunsch ein.
Typische Fehler in der Praxis
Bei Kassennachschauen fallen immer wieder die gleichen Probleme auf. Wer sie kennt, kann sie vermeiden.
- TSE läuft, aber wird nicht richtig genutzt: Ein häufiger Fall - die TSE ist eingebaut, einzelne Buchungen werden aber nicht signiert (z. B. bei Trainingsbuchungen oder Stornos).
- Veraltete Belege: Auf dem Bon fehlen neue Pflichtangaben wie Vorgangsbeendigung oder aktuelle Signaturwerte.
- Mehrere Verkaufsstellen, nur eine Konfiguration: Mobile Kassen oder Außenstellen sind nicht einzeln im Kassensystem hinterlegt.
- Keine Kassenmeldung über ELSTER: Seit 2025 müssen Kassen über das ELSTER-Portal beim Finanzamt gemeldet werden - das wird oft vergessen.
- Falsche Steuersätze: Seit 1. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie wieder dauerhaft 7 % Umsatzsteuer. Getränke bleiben bei 19 %. Wer das im Kassensystem nicht sauber trennt, riskiert Beanstandungen.
Checkliste für Unternehmer
Diese Punkte sollten Sie als Kassenbetreiber im Jahr 2026 prüfen:
- Verfügt jede Kasse über eine zertifizierte TSE?
- Erscheinen auf den Belegen alle Pflichtangaben, inklusive Zeitpunkt der Vorgangsbeendigung?
- Ist Ihre Kassensoftware auf dem aktuellen Stand der DSFinV-K?
- Wurde die Kasse im ELSTER-Portal beim Finanzamt gemeldet?
- Bei Gastronomie: Sind die Steuersätze (7 % Speisen, 19 % Getränke) korrekt hinterlegt?
- Bei Taxi/Mietwagen: Hat das Taxameter oder der Wegstreckenzähler eine zertifizierte TSE?
- Bei App-Kassen: Erfüllt die App die KassenSichV-Anforderungen vollständig?
- Werden Belege mindestens 10 Jahre lang revisionssicher archiviert?
- Gibt es eine Verfahrensdokumentation für die Kasse?
Was passiert bei Verstößen?
Die KassenSichV ist kein Vorschlag, sondern eine Pflicht. Wer eine Kasse betreibt, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, riskiert nach § 379 Abgabenordnung ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro. Hinzu kommt: Bei einer Kassennachschau kann das Finanzamt die Buchführung verwerfen und die Umsätze schätzen. Das kann deutlich teurer werden als das Bußgeld selbst.
Wie Compilager Sie unterstützt
Wer ein Kassensystem nutzt, das regelmäßig gewartet und aktualisiert wird, hat es bei jeder KassenSichV-Änderung leichter. Die BlitzKasse-Lösungen für Gastronomie, Handel und mobile Einsätze werden laufend an die neuen Vorgaben angepasst – inklusive aktueller DSFinV-K-Version und Anbindung an zertifizierte TSE-Lösungen.
Compilager bietet außerdem die passende Hardware für jede Branche: vom Bondrucker über Touchmonitore und Kassenschubladen bis hin zu Scannern und Zubehör. Bei Bedarf hilft das Team auch bei der Einrichtung, beim TSE-Tausch und bei der Anmeldung der Kasse über ELSTER.
Fazit
Die KassenSichV 2026 bringt keine Revolution, aber wichtige Detailänderungen: zusätzliche Pflichtangaben auf dem Beleg, neue Spielregeln für Taxameter, Wegstreckenzähler und App-Kassen sowie die Möglichkeit, die E-Rechnung als TSE-Beleg zu nutzen. Wer sein Kassensystem regelmäßig aktualisiert und die Punkte aus der Checkliste durchgeht, ist gut aufgestellt.
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