Registrierkassenpflicht ab 2027: Was schon klar ist und was noch offen bleibt

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Registrierkassenpflicht ab 2027: Was schon klar ist und was noch offen bleibt - Registrierkassenpflicht ab 2027; Was Betriebe jetzt wissen müssen | Compilager

Worum geht es bei der Registrierkassenpflicht 2027?

Wer in Deutschland heute ein Geschäft betreibt, kann grundsätzlich frei entscheiden, ob er eine elektronische Kasse oder eine offene Ladenkasse nutzt. Das soll sich ab 2027 ändern. Die im April 2025 zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten: Ab dem 1. Januar 2027 soll für bestimmte Betriebe eine Registrierkassenpflicht gelten. Die Grenze: ein Jahresumsatz von über 100,000 Euro.

Ziel der Bundesregierung ist es, Steuerhinterziiehung einzudämmen und für mehr Transparenz im Bargeldverkehr zu sorgen. Für viele Betriebe ist das eine spürbare Veränderung – besonders dort, wo bisher mit offener Ladenkasse gearbeitet wird. Allerdings: Ein verbindliches Gesetz gibt es noch nicht. Vieles ist heute noch offen, einige Punkte sind in der Steuerberater-Branche umstritten.

Wichtig: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung. Bei konkreten Fragen sollten Steuerberater oder zuständiges Finanzamt einbezogen werden. Der Stand entspricht Mai 2026 - bis zur endgültigen Verabschiedung können sich Details noch ändern.

Kurz zusammengefasst

  • Die Registrierkassenpflicht in Deutschland soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten
  • Sie soll für Betriebe mit einem Jahresumsatz von über 100.000 Euro gelten.
  • Aktuell gibt es noch keinen ausformulierten Gesetzentwurf, nur die Ankündigung im Koalitionsvertrag vom 9. April 2025
  • Offen ist, ob sich die 100.000-Euro-Grenze auf den Gesamtumsatz oder nur auf Barumsätze bezieht.
  • Offen sind auch mögliche Ausnahmen für Wochenmärkte, mobile Verkaufsstände oder Betriebe ohne Stromanschluss.
  • Die offene Ladenkasse soll für Betriebe unter der Grenze voraussichtlich weiterhin möglich bleiben.
  • Die Pflicht zur TSE (seit 2020) und die Kassen-Meldepflicht (seit 2025) bleiben in jedem Fall bestehen..
  • Wer heute schon ein modernes Kassensystem nutzt, muss sich kaum sorgen – die Anforderungen werden erfüllt.

Wie ist die Lage heute (Stand 2026)?

Auch im Mai 2026 gibt es in Deutschland noch keine generelle Pflicht, eine Registrierkasse zu nutzen. Wer möchte, kann weiterhin mit einer offenen Ladenkasse arbeiten - also einer einfachen Geldkassette ohne Elektronik. Wichtig: Die Buchführung muss dabei trotzdem ordnungsgemäß sein und den GoBD entsprechen.

Pflicht ist heute nur Folgendes:

  • TSE-Pflicht: Wer eine elektronische Kasse einsetzt, muss seit 2020 eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) nutzen.
  • Meldepflicht: Seit 2025 müssen alle elektronischen Kassensysteme über ELSTER beim Finanzamt angemeldet werden.
  • Belegausgabepflicht: Wer eine elektronische Kasse nutzt, muss jedem Kunden einen Beleg ausgeben – auf Papier oder elektronisch.

Wer dagegen mit offener Ladenkasse arbeitet, unterliegt heute keiner Belegausgabe- oder Meldepflicht. Allerdings gilt die Einzelaufzeichnungspflicht: Jede Einnahme und Ausgabe muss nachvollziehbar dokumentiert werden -- meist im täglich geführten Kassenbuch.

Was schon klar ist

Einige Punkte sind seit dem Koalitionsvertrag fix -- auch wenn sich Details noch ändern können.,

1. Das Datum

Die geplante Einführung ist auf den 1. Januar 2027 festgelegt. Solange kein Gesetz dieses Datum verschiebt, gilt es als Zielmarke.

2. Die grundsätzliche Stoßrichtung

Die Bundesregierung will Steuerhinterziehung im Bargeldbereich konsequenter bekämpfen. Wer hohe Barumsätze macht, soll diese durch ein manipulationssicheres elektronisches Kassensystem dokumentieren müssen.

3. Die Umsatzgrenze

Im Koalitionsvertrag steht eine Schwelle von 100.000 Euro Jahresumsatz. Das entspricht einem monatlichen Durchschnitt von rund 8.333 Euro. Betriebe unterhalb dieser Grenze sind nach aktuellem Stand voraussichtlich nicht zur elektronischen Kasse verpflichtet.

4. Die technischen Anforderungen

Wer ab 2027 elektronisch kassieren muss, wird die bekannten gesetzlichen Vorgaben einhalten müssen: zertifizierte TSE, DSFinV-K-Export, Belegausgabepflicht und Meldung über ELSTER. Das ist keine neue Welt, sondern das, was viele Betriebe heute schon kennen.

Was noch offen bleibt

Trotz der klaren Ankündigung gibt es eine Reihe wichtiger Fragen, die bis zum endgültigen Gesetz beantwortet werden müssen.

1. Gesamtumsatz oder Barumsatz?

Die wichtigste offene Frage: Bezieht sich die 100.000-Euro-Grenze auf den gesamten Jahresumsatz eines Betriebs oder nur auf die Barumsätze?? Diese Frage entscheidet, wie viele Betriebe tatsächlich betroffen sein werden. Ein Friseursalon mit 60.000 € Gesamtumsatz wäre eindeutig draußen. Ein Einzelhändler mit 200.000 € Gesamtumsatz, aber überwiegend Kartenzahlung, hängt von dieser Definition ab.

2. Was ist ein „Geschäft"?

Im Koalitionsvertrag ist von „Geschäften" die Rede. Was genau damit gemeint ist, lässt Spielraum: Sind reine Online-Shops betroffen? Was ist mit Dienstleistungsbetrieben wie Friseuren, Steuerberatern, Werkstätten oder Heilpraktikern? Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat den Begriff bereits als unklar kritisiert.

3. Welche Ausnahmen wird es geben?

Wochenmärkte, Foodtrucks, mobile Verkaufsstände, Vereine, Hofläden, Imbissbuden ohne Stromanschluss – all diese Geschäftsformen sind technisch oder organisatorisch nicht ohne Weiteres mit einer elektronischen Kasse zu betreiben. Steuerberaterverbände fordern praxistaugliche Ausnahmen, wie sie etwa in Österreich gelten.

4. Welche Übergangsfristen wird es geben?

Wer heute keine Kasse hat und ab 2027 eine bräuchte, muss Hardware kaufen, Software einrichten, Mitarbeiter schulen und Daten umstellen. Eine sinnvolle Übergangsfrist ist vermutlich nötig – die Höhe und Form wurde aber noch nicht festgelegt.

5. Wann kommt der Gesetzentwurf?

Ein konkreter Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums lag im Mai 2026 noch nicht vor. Erwartet wird er im Laufe der nächsten Monate. Erst dann werden die Details verbindlich.

Blick zum Nachbarn: Wie macht es Österreich?

Österreich hat bereits seit 2016 eine Registrierkassenpflicht. Sie gilt dort für Betriebe ab einem Jahresumsatz von 15.000 € und mit Barumsätzen von mehr als 7.500 € pro Jahr. Diese Schwellenwerte sind deutlich niedriger als die in Deutschland geplante Grenze, dafür gibt es in Österreich praktikable Ausnahmen:

  • Mobile Verkaufsstände bei Festen und auf Märkten
  • Bestimmte Vereinsfeste
  • Almausschank und Schutzhütten
  • Kleinunternehmen mit besonders geringen Umsätzen

Genau solche Ausnahmen werden auch in Deutschland diskutiert. Ob und in welcher Form sie kommen, wird der Gesetzentwurf zeigen.

Wer wäre voraussichtlich betroffen?

Wenn das Gesetz wie geplant umgesetzt wird, betrifft die Pflicht typischerweise:

  • Restaurants und Cafés mit Jahresumsatz über 100.000 €
  • Imbissbetriebe mit hohem Durchsatz
  • Bäckereien mit mehreren Filialen
  • Friseursalons mit mehreren Stühlen und Produktverkauf
  • Modeboutiquen und Fachgeschäfte
  • Beauty- und Kosmetikstudios mit großem Kundenstamm
  • Kioske und Spätis mit hohem Tagesumsatz
  • Foodtrucks, sofern keine Ausnahmen greifen

Beispiel aus dem Alltag

Ein kleiner Familienimbiss macht im Jahr 130.000 € Umsatz, überwiegend bar. Bisher führt der Inhaber eine offene Ladenkasse. Ab 2027 wäre er voraussichtlich verpflichtet, ein elektronisches Kassensystem mit TSE anzuschaffen, die Kasse beim Finanzamt zu melden und Bons auszugeben. Bei einem typischen Komplettpaket (Kassen-PC, Bondrucker, Schublade, Software, TSE) liegen die einmaligen Kosten heute etwa zwischen 800 und 1.800 Euro netto, je nach Ausstattung.

Wer wäre voraussichtlich nicht betroffen?

Kleinere Betriebe bleiben nach aktuellem Stand voraussichtlich außen vor:

  • Kleine Hofläden mit Direktvermarktung unter 100.000 € Umsatz
  • Kleine Friseursalons mit geringem Produktverkauf
  • Nebenerwerbsbetriebe
  • Vereine mit geringen Veranstaltungsumsätzen
  • Kleinstunternehmen unterhalb der Umsatzgrenze

Wichtig: Auch diese Betriebe müssen weiterhin eine ordnungsgemäße Buchführung führen. Wer mit offener Ladenkasse arbeitet, muss die Einzelaufzeichnungspflicht beachten und Aufzeichnungen 10 Jahre aufbewahren.

TSE-Pflicht und Meldepflicht bleiben unabhängig davon

Ein Missverständnis sollte man früh ausräumen: Die Registrierkassenpflicht ab 2027 ändert nichts an den bereits geltenden Regeln für elektronische Kassen. Wer heute schon eine Kasse nutzt, muss sich an diese Regeln halten - unabhängig vom Umsatz;

  • Zertifizierte TSE seit 2020 Pflicht
  • DSFinV-K-fähiger Datenexport für das Finanzamt
  • Belegausgabepflicht (Papier oder elektronisch)
  • Meldung über ELSTER seit 2025

Mit der geplanten Registrierkassenpflicht ab 2027 wird lediglich der Kreis der Betriebe größer, die eine elektronische Kasse einsetzen müssen.

Was wird aus der offenen Ladenkasse?

Nach aktuellem Stand bleibt die offene Ladenkasse für kleine Betriebe unter der 100.000-Euro-Grenze erlaubt. Aber auch hier ist Vorsicht angebracht:

  • Die Finanzämter prüfen offene Ladenkassen heute schon sehr genau.
  • Die Einzelaufzeichnungspflicht erfordert tägliche, sorgfältige Dokumentation.
  • Schon kleine Fehler führen oft zu Beanstandungen.
  • Viele Betriebe wechseln freiwillig auf elektronische Kassen, weil die Aufzeichnung dort einfacher ist.

Wer also den Aufwand und das Risiko der offenen Ladenkasse minimieren will, fährt mit einer kleinen elektronischen Lösung oft besser - auch wenn rechtlich keine Pflicht besteht.

So bereiten Sie sich jetzt schon vor

Auch ohne fertiges Gesetz kann jeder Unternehmer heute schon Vorbereitungen treffen. Das spart später Zeit und Geld.

Schritt 1: Umsatzprüfung

Schauen Sie auf Ihre letzten zwei Jahresabschlüsse. Liegen Sie nahe an der 100.000-Euro-Grenze oder darüber? Dann sollten Sie 2027 als feste Marke einplanen.

Schritt 2: Branchencheck

Überlegen Sie, welche Funktionen Ihre künftige Kasse abdecken muss. Eine Restaurantkasse braucht Tischverwaltung, ein Einzelhändler eine Artikelverwaltung mit Varianten, ein Friseur Terminkalender und Provisionsfunktionen.

Schritt 3: Hardware und Software prüfen

Wer ohnehin überlegt, eine bestehende alte Kasse zu ersetzen, kann den Wechsel heute schon planen _ statt unter Zeitdruck Ende 2026.

Schritt 4: Personalvorbereitung

Wer von offener Ladenkasse auf elektronische Kasse wechselt, muss das Personal schulen. Auch die internen Abläufe ändern sich (Bedienung, Tagesabschluss, Belegausgabe).,

Schritt 5: Steuerberater einbinden

Sprechen Sie spätestens 2026 mit Ihrem Steuerberater. Er kann einschätzen, ob Sie wahrscheinlich betroffen sein werden und welche Variante für Ihren Betrieb passt.

Typische Fehleinschätzungen

Im Gespräch mit Unternehmern hört man immer wieder folgende Annahmen - die so nicht zutreffen:

  • „Wir haben ja noch ein Jahr Zeit, das eilt nicht." - Wer im Dezember 2026 anfängt, eine Kasse zu suchen, gerät unter Druck. Lieferzeiten, Einrichtung und Schulung brauchen mehrere Wochen.
  • „Bei mir gilt das nicht, ich verkaufe Dienstleistungen." - Auch Dienstleister können betroffen sein, wenn der Umsatz über der Schwelle liegt.
  • „Wir machen das mit Excel weiter." - Excel ist keine ordnungsgemäße Kassenführung im Sinne der GoBD.
  • „Eine elektronische Kasse ist zu teuer." – Komplettpakete mit TSE liegen oft niedriger als eine Strafzahlung nach einer fehlerhaften Kassennachschau
  • „Wenn das Gesetz nicht kommt, mache ich nichts." -- Selbst wenn die Pflicht aufgeschoben würde: TSE-Pflicht, Meldepflicht und Belegausgabepflicht gelten heute schon für jeden, der elektronisch kassiert.

Checkliste für Unternehmer

Diese Fragen sollten Sie sich 2026 stellen:

  • Liege ich aktuell über oder unter 100.000 € Jahresumsatz?
  • Wie wahrscheinlich ist es, dass ich 2027 darüber liege?
  • Nutze ich heute eine offene Ladenkasse oder bereits eine elektronische Kasse?
  • Erfüllt meine bestehende Kasse alle aktuellen Anforderungen (TSE, DSFinV-K, ELSTER-Meldung)?
  • Welche Branche habe ich – und welche Kassen-Funktionen brauche ich?
  • Habe ich mit meinem Steuerberater über das Thema gesprochen?
  • Habe ich einen Zeitplan für Umstellung, Schulung und Einrichtung?
  • Ist mein Personal über die kommenden Änderungen informiert?
  • Verfolge ich aktiv die Nachrichten zum Gesetzentwurf?

Wie Compilager Sie unterstützt

Wer 2027 ein elektronisches Kassensystem braucht, sollte sich nicht von der Ankündigung überraschen lassen. Compilager bietet bereits heute branchenspezifische Komplettlösungen:

  • BlitzKasse Gastro - für Restaurant, Café, Bistro, Imbiss und Schnellgastronomie.
  • BlitzKasse Handel - für Einzelhandel, Mode, Boutique, Kiosk und Fachgeschäft.
  • EXPRESSKasse für Android - mobile und kompakte Kasse für Foodtrucks, Stehkassen oder Zweitkassen.

Alle Systeme sind TSE-fähig, GoBD-konform und unterstützen die DSFinV-K-Schnittstelle. Auf Wunsch werden Hardware (Touchmonitor, Bondrucker, Kassenschublade, Scanner) und Software vorkonfiguriert als Komplettpaket geliefert. Bei Einrichtung, ELSTER-Meldung und Mitarbeiterschulung steht das Compilager-Team beratend zur Seite

Wer heute schon eine elektronische Kasse anschafft, gewinnt zwei Vorteile: Er ist 2027 schon vorbereitet - und kann die Anschaffungskosten heute steuerlich geltend machen.

Fazit

Die geplante Registrierkassenpflicht ab 2027 ist beschlossen - aber noch nicht im Detail geregelt. Klar ist: Wer einen Jahresumsatz von über 100.000 Euro hat, sollte sich auf eine elektronische Kasse vorbereiten. Offen sind Fragen zur genauen Umsatzdefinition, zu Branchen-Ausnahmen und zu Übergangsfristen.

Wer schon heute mit einem modernen Kassensystem arbeitet, hat ohnehin nichts zu befürchten. Wer noch eine offene Ladenkasse führt, sollte 2026 nutzen, um in Ruhe zu planen, statt 2027 unter Zeitdruck zu kaufen. Die Erfahrung mit früheren Gesetzesänderungen, etwa der TSE-Pflicht oder der Meldepflicht, zeigt: Wer frühzeitig handelt, ist später deutlich entspannter.

Passende Kassensoftware, Kassenhardware und Unterstützung bei Einrichtung, Schulung und Support finden gewerbliche Kunden bei Compilager.