Speisen 7 %, Getränke 19 %: Typische Fehler in der Gastronomie-Kasse

Compilager.de
2026-05-16 12:25:00 / Einrichtung & Bedienung / Kommentare 0
Speisen 7 %, Getränke 19 %: Typische Fehler in der Gastronomie-Kasse - Speisen 7 %, Getränke 19 %: Fehler in der Gastro-Kasse

Speisen 7 %, Getränke 19 %: Typische Fehler in der Gastronomie-Kasse

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in der Gastronomie wieder eine wichtige Regel: Speisen werden mit 7 % Umsatzsteuer berechnet. Getränke bleiben in der Regel bei 19 % Umsatzsteuer.

Das klingt zuerst einfach. In der Praxis kann es aber schnell zu Fehlern kommen. Zum Beispiel dann, wenn ein Getränk versehentlich als Speise angelegt ist oder ein Menü aus Essen und Getränk nur mit einem einzigen Steuersatz verkauft wird.

Für Restaurants, Cafés, Imbisse, Bistros, Kantinen, Foodtrucks und Lieferdienste bedeutet das: Die Kasse muss richtig eingestellt sein. Artikel, Warengruppen, Bons, Tagesabschlüsse und Berichte müssen zusammenpassen.

Kurz zusammengefasst:
  • Speisen haben seit 2026 in der Gastronomie meistens 7 % Umsatzsteuer.
  • Getränke bleiben meistens bei 19 % Umsatzsteuer.
  • Die Kasse muss Speisen und Getränke sauber trennen.
  • Besonders Menüs, Gutscheine und alte Artikel können Fehler verursachen.
  • Bei steuerlichen Detailfragen sollte der Steuerberater gefragt werden.

Warum ist das für die Kasse wichtig?

Die Umsatzsteuer wird direkt beim Kassieren wichtig. Wenn ein Artikel mit dem falschen Steuersatz verkauft wird, steht der Fehler später auch auf dem Bon, im Tagesabschluss und in den Berichten.

Ein einzelner Fehler ist vielleicht schnell gefunden. Wenn aber viele Artikel falsch angelegt sind, kann sich der Fehler jeden Tag wiederholen. Dann wird es später deutlich schwieriger, alles zu prüfen oder zu korrigieren.

Was kann passieren, wenn eingetragene Steuersätze falsch sind?

  • Auf dem Bon steht ein falscher Steuerbetrag.
  • Der Tagesabschluss zeigt falsche Summen.
  • Der Steuerberater bekommt unklare Zahlen.
  • Bei einer Prüfung entstehen Rückfragen.
  • Korrekturen kosten später viel Zeit.
Wichtig: Es reicht nicht, nur einen allgemeinen Steuersatz in der Kasse zu ändern. Speisen, Getränke, Menüs, Gutscheine, Berichte und Testbons sollten gemeinsam geprüft werden.

Fehler 1: Speisen und Getränke werden verwechselt

Ein häufiger Fehler entsteht bei den Artikeln. Speisen und Getränke müssen in der Kasse klar getrennt sein. Ein Burger gehört zum Beispiel zu den Speisen. Eine Cola gehört zu den Getränken.

Wenn ein Getränk versehentlich in einer Speisen-Warengruppe liegt, wird es möglicherweise mit 7 % statt mit 19 % verkauft. Umgekehrt kann auch eine Speise falsch mit 19 % angelegt sein.

Typische Beispiele

  • Getränke liegen in einer Speisen-Gruppe.
  • Speisen wurden aus alten 19-%-Artikeln kopiert.
  • Tagesangebote haben noch den alten Steuersatz.
  • Extras oder Beilagen übernehmen falsche Einstellungen.
  • Artikel heißen ähnlich und werden dadurch verwechselt.
Einfacher Tipp: Prüfen Sie die Artikelliste in Gruppen: Speisen, Getränke, Beilagen, Extras, Menüs, Lieferartikel und Gutscheine. So findet man Fehler schneller.

Fehler 2: Menüs werden falsch angelegt

Besonders wichtig sind Menüs und Kombiangebote. Ein Beispiel: Ein Burger-Menü besteht aus Burger, Pommes und Getränk. Burger und Pommes sind Speisen. Das Getränk bleibt aber ein Getränk.

Wenn das komplette Menü einfach mit 7 % verkauft wird, kann das falsch sein. Die Kasse muss die Bestandteile richtig abbilden oder das Menü sauber aufteilen.

Beispiele für Menüs mit Risiko

  • Burger-Menü mit Getränk
  • Pizza mit Softdrink
  • Kuchen mit Cappuccino
  • Frühstück mit Kaffee
  • Buffet mit Getränkepauschale
  • Eventangebot mit Essen und Getränken
Wichtig: Bei Menüs sollte vorher geklärt werden, wie Speiseanteil und Getränkeanteil richtig behandelt werden. Das sollte mit dem Steuerberater abgestimmt werden.

Fehler 3: Vor Ort, Lieferung und Mitnahme werden falsch verstanden

Früher war oft wichtig, ob ein Gast vor Ort isst oder das Essen mitnimmt. Seit 2026 ist es bei Speisen einfacher: Speisen werden in der Gastronomie grundsätzlich mit 7 % berechnet.

Trotzdem bleiben Getränke meist bei 19 %. Außerdem können besondere Fälle auftreten, zum Beispiel Liefergebühren, Catering, besondere Getränke oder gemischte Produkte.

Was sollte geprüft werden?

  • Sind Speisen im Restaurant mit 7 % angelegt?
  • Sind Speisen zum Mitnehmen mit 7 % angelegt?
  • Sind Lieferartikel korrekt eingestellt?
  • Sind Getränke weiterhin mit 19 % angelegt?
  • Werden Liefergebühren separat behandelt?
  • Stimmen Online-Bestellsysteme und Lieferplattformen mit der Kasse überein?
Beispiel: Wenn die Kasse richtig eingestellt ist, aber das Online-Bestellsystem noch alte Steuersätze nutzt, entstehen trotzdem falsche Daten. Deshalb sollten Kasse, Speisekarte, Lieferplattform und Online-Bestellung zusammen geprüft werden.

Fehler 4: Gutscheine werden falsch eingestellt und gebucht

Gutscheine sind oft schwierig. Ein Gutschein kann nur für ein bestimmtes Produkt gelten. Er kann aber auch ein allgemeiner Wertgutschein sein, zum Beispiel über 25 Euro.

Problematisch wird es, wenn ein Gutschein für Speisen und Getränke genutzt werden kann. Dann ist nicht immer sofort klar, welcher Steuersatz beim Verkauf oder bei der Einlösung richtig ist.

Typische Fehler bei Gutscheinen

  • Ein Gutschein wird sofort als normaler Umsatz gebucht.
  • Ein Gutschein für Speisen und Getränke bekommt nur einen Steuersatz.
  • Verkauf und Einlösung werden nicht getrennt.
  • Alte Gutscheine werden nach der Umstellung falsch eingelöst.
  • Gutscheine erscheinen im Tagesabschluss unklar oder doppelt.
Hinweis: Gutscheine sollten mit dem Steuerberater abgestimmt werden. Danach sollte die Kasse so eingestellt werden, dass Verkauf und Einlösung nachvollziehbar bleiben.

Fehler 5: Alte Artikel werden nicht geprüft

Viele Gastronomiebetriebe haben über Jahre viele Artikel in der Kasse gesammelt. Neue Produkte werden oft kopiert. Alte Artikel werden manchmal deaktiviert und später wieder aktiviert. Genau dabei entstehen Fehler.

Wenn ein alter Artikel noch den falschen Steuersatz hat, fällt das im Alltag nicht immer sofort auf. Besonders bei saisonalen Artikeln, Tagesangeboten oder alten Menüs sollte man genau hinschauen.

Diese Bereiche sollten geprüft werden

  • alte Artikel
  • saisonale Speisen und Getränke
  • Happy-Hour-Artikel
  • Beilagen, Extras und Toppings
  • Menüs und Kombinationen
  • Lieferartikel und Online-Artikel
  • Rabatte und Gutscheine
  • Warengruppen mit gemischten Produkten
Empfehlung: Vor der Umstellung sollte nicht nur ein einzelner Artikel geprüft werden. Besser ist eine vollständige Kontrolle der Warengruppen und Artikel.

Fehler 6: Tagesabschluss wird nicht kontrolliert

Nach der Umstellung sollte man nicht nur schauen, ob ein Testbon richtig aussieht. Wichtig ist auch der Tagesabschluss. Dort sieht man, ob die Umsätze richtig nach 7 % und 19 % getrennt werden.

Ein Testverkauf zeigt, ob der Artikel richtig kassiert wird. Der Tagesabschluss zeigt, ob die Gesamtsummen später auch richtig ausgewertet werden.

Nach der Umstellung testen

  • eine Speise mit 7 % verkaufen
  • ein Getränk mit 19 % verkaufen
  • ein Menü testen
  • einen Rabatt testen
  • einen Storno testen
  • einen Bon prüfen
  • einen Tagesabschluss erstellen
  • die Auswertung nach Steuersätzen kontrollieren
Wichtig: Testen Sie nicht nur den Verkauf. Prüfen Sie auch Stornos, Rabatte, Gutscheine, Menüs und Tagesabschlüsse.

Einfache Checkliste für Gastronomiebetriebe

Die Umstellung auf 7 % für Speisen und 19 % für Getränke sollte Schritt für Schritt erfolgen. Diese einfache Checkliste hilft dabei.

Vor der Umstellung prüfen:
  • Speisen-Warengruppen auf 7 % prüfen
  • Getränke-Warengruppen auf 19 % prüfen
  • Menüs und Kombiangebote kontrollieren
  • Gutscheine mit dem Steuerberater klären
  • Online-Speisekarten und QR-Menüs anpassen
  • Lieferplattformen und Bestellsysteme prüfen
  • alte Artikel und Vorlagen kontrollieren
  • Testbons erstellen
  • Tagesabschluss nach Steuersätzen prüfen
  • Backup vor größeren Änderungen erstellen

Wie Kassensoftware helfen kann

Eine gute Gastronomie-Kasse macht die Arbeit einfacher. Sie hilft dabei, Speisen, Getränke, Menüs und Steuersätze übersichtlich zu verwalten.

Wichtig ist, dass die Kasse nicht nur verkauft, sondern auch Berichte, Tagesabschlüsse, TSE und Datenexporte sauber unterstützt. So behalten Betrieb und Steuerberater den Überblick.

Hilfreiche Funktionen

  • eigene Warengruppen für Speisen und Getränke
  • Steuersatz pro Artikel
  • Berichte nach Steuersätzen
  • übersichtliche Tagesabschlüsse
  • TSE-Unterstützung
  • Datenexport für Prüfung und Steuerberater
  • Backup-Möglichkeiten
  • Support per Fernwartung
Compilager-Praxisblick: Viele Fehler entstehen nicht durch die Steueränderung selbst, sondern durch unklare Artikeldaten. Eine Kasse sollte deshalb sauber eingerichtet und regelmäßig geprüft werden.

Fazit: Kasse sauber einstellen und Fehler vermeiden

Speisen mit 7 % und Getränke mit 19 % klingen einfach. In der Gastronomie entstehen Fehler aber schnell, besonders bei Menüs, Gutscheinen, alten Artikeln, Lieferangeboten und Tagesabschlüssen.

Wer die Kasse rechtzeitig prüft, Speisen und Getränke sauber trennt und Testbons sowie Tagesabschlüsse kontrolliert, vermeidet viele typische Fehler.

Bei steuerlichen Detailfragen sollte immer der Steuerberater oder das zuständige Finanzamt eingebunden werden. Für die technische Einrichtung von Kassensoftware, Artikeln, TSE, Bondrucker und Kassenplatz unterstützt Compilager gewerbliche Kunden mit passenden Lösungen und Support.