Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 12. September 2026 B2B · ausschließlich Gewerbekunden Compilager.de
Wichtiger Hinweis zum Kundenkreis

Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist über diesen B2B-Shop nicht vorgesehen.

Diese AGB gelten für Bestellungen und Verträge über den direkten Onlineshop compilager.de sowie für sonstige direkte Vertragsabschlüsse mit Compilager, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wird. Für Verkäufe über externe Marktplätze können ergänzende oder abweichende Plattformbedingungen gelten.

1. Anbieter und Vertragspartner

Compilager.de
Inh. Gennadi Mindel
Bauvereinstraße 39A
90489 Nürnberg
Deutschland

Telefon: +49 (0) 911 937 66 80
Fax: +49 (0) 911 937 66 81
E-Mail: info@compilager.de

Nachfolgend „Compilager“ oder „Verkäufer“ genannt.

2. Geltungsbereich und Kundenkreis

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Lieferung von Waren, Hardware, Kassensystemen und Zubehör sowie – soweit angeboten – über Software, digitale Inhalte, Lizenzschlüssel, Konfigurations-, Einrichtungs-, Support- oder sonstige Dienstleistungen.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit Abgabe einer Bestellung bestätigt der Kunde, dass er zu gewerblichen, selbständigen beruflichen, behördlichen oder vergleichbaren unternehmerischen Zwecken handelt.

Compilager ist berechtigt, einen geeigneten Nachweis der Unternehmereigenschaft zu verlangen. Bestehen begründete Zweifel an der Unternehmereigenschaft, kann Compilager die Bestellung bis zur Klärung zurückstellen oder ablehnen.

Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Compilager ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

Kein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht im B2B-Shop

Da Verträge über diesen Shop ausschließlich mit Unternehmern geschlossen werden sollen, besteht das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher grundsätzlich nicht. Etwaige freiwillig eingeräumte Rückgabe- oder Kulanzregelungen gelten nur, wenn sie im konkreten Angebot oder individuell ausdrücklich vereinbart wurden.

3. Vertragsschluss

Die Darstellung von Produkten und Leistungen im Onlineshop stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.

Mit Abschluss des elektronischen Bestellvorgangs und Betätigung der hierfür vorgesehenen Bestellschaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die im Warenkorb enthaltenen Produkte oder Leistungen ab.

Compilager kann dieses Angebot insbesondere durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung, durch Versand der Ware, durch Bereitstellung eines digitalen Produkts oder Lizenzschlüssels oder durch Beginn der vereinbarten Leistung annehmen. Eine automatisch erzeugte Eingangsbestätigung dokumentiert zunächst nur den Eingang der Bestellung, sofern sie nicht ausdrücklich zugleich als Auftragsbestätigung bezeichnet ist.

Individuelle Angebote von Compilager können abweichende Annahmefristen, Leistungsumfänge und Bedingungen enthalten. Solche individuellen Vereinbarungen gehen diesen AGB im Konfliktfall vor.

Vertragssprache ist Deutsch.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Shop oder im individuellen Angebot ausgewiesenen Preise. Ob Preise die gesetzliche Umsatzsteuer bereits enthalten oder als Nettopreise angegeben werden, ergibt sich aus der jeweiligen Preisdarstellung. Zusätzlich anfallende Versand-, Fracht-, Installations-, Reise- oder sonstige Nebenkosten werden – soweit sie anfallen – gesondert ausgewiesen oder vereinbart.

Die im konkreten Bestellvorgang angebotenen Zahlungsarten sind maßgeblich. Bei der Nutzung externer Zahlungsdienstleister können ergänzend deren Bedingungen gelten.

Soweit keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart oder im Bestellvorgang ausgewiesen wird, ist der Rechnungsbetrag mit Vertragsschluss beziehungsweise Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Bei Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, sieht § 288 BGB für Entgeltforderungen insbesondere einen Verzugszinssatz von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Verzugspauschale von 40 Euro vor.

5. Lieferung, Bereitstellung und Gefahrübergang

Liefergebiet, Versandarten, Lieferzeiten und Versandkosten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, dem Bestellvorgang oder einer individuellen Vereinbarung.

Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung versendeter Ware grundsätzlich mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Einrichtung auf den Kunden über, soweit gesetzlich zulässig und nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar sind und hierdurch keine unangemessenen Mehrkosten entstehen.

Bei Selbstabholung wird der Kunde informiert, sobald die Ware zur Abholung bereitsteht. Einzelheiten zur Abholung werden individuell abgestimmt.

Digitale Produkte, Software und Lizenzschlüssel können – je nach Angebot – per Download, E-Mail, Kundenkonto, Aktivierungsverfahren oder auf einem Datenträger bereitgestellt werden.

6. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte körperliche Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der aus dem jeweiligen Vertrag geschuldeten Vergütung Eigentum von Compilager.

Die Einräumung von Nutzungsrechten an Software und digitalen Inhalten richtet sich unabhängig vom Eigentum an einem etwaigen Datenträger nach den jeweiligen Lizenzbedingungen und den Regelungen dieser AGB.

7. Untersuchungs- und Rügepflichten

Ist der Kunde Kaufmann und stellt der Vertrag für beide Seiten ein Handelsgeschäft dar, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB. Erkennbare Mängel sind danach unverzüglich nach Ablieferung, später erkennbare Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.

Unabhängig davon wird empfohlen, Transportschäden, Fehlmengen und äußerlich erkennbare Beschädigungen möglichst zeitnah zu dokumentieren und Compilager mitzuteilen, damit eine schnelle Prüfung und Bearbeitung möglich ist.

8. Mängelrechte und Verjährung

Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit den nachfolgenden B2B-Regelungen.

Bei Verträgen mit Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuen und gebrauchten körperlichen Waren grundsätzlich ein Jahr ab Ablieferung.

Die vorstehende Verkürzung gilt insbesondere nicht für Ansprüche aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei ausdrücklich übernommenen Garantien, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in sonstigen Fällen, in denen eine Verkürzung gesetzlich nicht zulässig ist.

Eine Garantie besteht nur, wenn sie im jeweiligen Angebot ausdrücklich als Garantie bezeichnet und ihr Inhalt sowie ihre Bedingungen angegeben werden. Gesetzliche Mängelrechte bleiben von einer zusätzlich gewährten Garantie unberührt, soweit dies im Einzelfall relevant ist.

Technische Angaben, Systemvoraussetzungen und Kompatibilitäten ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung oder individuellen Vereinbarung. Funktionen können von Softwareversion, Betriebssystem, Lizenzumfang, angeschlossener Hardware, Netzwerkkonfiguration oder Diensten Dritter abhängen.

9. Haftung

Compilager haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ebenfalls unberührt bleiben zwingende gesetzliche Haftungstatbestände, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie eine Haftung aus ausdrücklich übernommenen Garantien.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Compilager.

10. Software, digitale Inhalte und Lizenzschlüssel

Art, Umfang, Dauer und technische Voraussetzungen eines Nutzungsrechts an Software, digitalen Inhalten oder Lizenzschlüsseln ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, den Lizenzbedingungen und gegebenenfalls den Bedingungen des jeweiligen Herstellers oder Rechteinhabers.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erwirbt der Kunde kein Eigentum an Software oder Quellcode. Eingeräumt wird lediglich das vertraglich beschriebene Nutzungsrecht.

Die Weitergabe oder Übertragung von Software und Nutzungsrechten ist nur im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und der jeweils wirksamen Lizenzbedingungen zulässig. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere soweit eine Weiterveräußerung rechtlich zulässig ist, werden durch diese Regelung nicht ausgeschlossen.

Updates, Upgrades, Wartung, Support, Cloud-Dienste, Schnittstellen, TSE-Module, DATEV-Funktionen, Zahlungsanbindungen oder sonstige Zusatzmodule sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie im konkreten Angebot ausdrücklich enthalten oder gesondert beauftragt wurden.

Bei Produkten oder Diensten Dritter können Registrierung, Internetzugang, Herstellerkonto, Aktivierung oder die Zustimmung zu zusätzlichen Nutzungsbedingungen erforderlich sein. Hierauf wird, soweit bekannt und für das Produkt wesentlich, in der Produktbeschreibung oder im Rahmen der Einrichtung hingewiesen.

11. Einrichtung, Konfiguration und sonstige Leistungen

Werden zusätzlich zur Warenlieferung Einrichtungs-, Installations-, Konfigurations-, Schulungs-, Support-, Entwicklungs- oder sonstige Dienstleistungen vereinbart, ergibt sich deren Umfang aus dem konkreten Angebot oder Auftrag.

Der Kunde stellt die zur Durchführung erforderlichen Informationen, Ansprechpartner, Zugangsdaten, Administratorrechte, Netzwerkzugänge, geeignete Hardware, Internetverbindung und sonstige Mitwirkungsleistungen rechtzeitig zur Verfügung, soweit diese für die vereinbarte Leistung benötigt werden.

Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand, die auf fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden, ungeeignete Fremdsysteme oder nachträgliche Änderungswünsche zurückzuführen sind, können zu einer Anpassung von Terminen und – soweit vereinbart oder erforderlich – zu zusätzlichem Vergütungsaufwand führen.

Soweit im Einzelfall eine Werkleistung geschuldet wird, gelten für eine erforderliche Abnahme die gesetzlichen Vorschriften, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.

12. Kundenvorgaben, Inhalte und Datensicherung

Stellt der Kunde Compilager Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Datenbanken, Produktdaten, Softwarebestandteile oder sonstige Inhalte zur Verarbeitung bereit, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass er über die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Rechte verfügt und die Nutzung keine Rechte Dritter verletzt.

Compilager kann die Verarbeitung von Inhalten ablehnen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass diese gegen gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verstoßen.

Vor Installations-, Update-, Migrations-, Reparatur- oder Konfigurationsarbeiten an bestehenden Systemen sollte der Kunde eine aktuelle und überprüfbare Datensicherung erstellen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass Compilager die Datensicherung als eigene Leistung übernimmt.

Bei Kassensystemen, Buchhaltungsdaten, TSE-Daten, DSFinV-K-Daten oder sonstigen steuerlich relevanten Unterlagen bleibt der Kunde für seine betrieblichen Aufbewahrungs-, Export-, Dokumentations- und Sicherungsprozesse verantwortlich, soweit im jeweiligen Vertrag keine konkrete Leistung durch Compilager übernommen wurde.

13. Höhere Gewalt und nicht zu vertretende Lieferhindernisse

Kann eine Leistung aufgrund eines von Compilager nicht zu vertretenden und bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Ereignisses vorübergehend nicht oder nur verspätet erbracht werden, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen angemessen um die Dauer der Behinderung und einer erforderlichen Wiederanlaufzeit.

Hierzu können insbesondere erhebliche Störungen von Transportwegen oder Lieferketten, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Energie-, Telekommunikations- oder IT-Infrastruktur, Arbeitskämpfe, Naturereignisse oder vergleichbare außergewöhnliche Umstände gehören, soweit Compilager diese nicht zu vertreten hat.

Compilager informiert den Kunden über wesentliche Verzögerungen, sobald dies unter den Umständen zumutbar möglich ist. Gesetzliche Rechte beider Vertragsparteien bleiben unberührt.

14. Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Kunde kann gegen Forderungen von Compilager mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen.

Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde insbesondere geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

15. Umwelt- und Entsorgungshinweise

Für Batterien, Elektro- und Elektronikgeräte sowie Verpackungen gelten besondere gesetzliche Rücknahme-, Informations-, Registrierungs- und Entsorgungsvorgaben. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen und die produktbezogenen Hinweise auf compilager.de, in der Produktdokumentation oder in den der Lieferung beigefügten Informationen.

Seit 2025/2026 haben sich Teile des deutschen Batterie- und Verpackungsrechts geändert. Veraltete Hinweise auf eine „Batterieverordnung“ oder „Verpackungsverordnung“ sind daher nicht Bestandteil dieser AGB.

Altbatterien und Elektroaltgeräte sind entsprechend den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben getrennt zu erfassen beziehungsweise zurückzugeben. Produktbezogene Rückgabe- und Entsorgungshinweise bleiben hiervon unberührt.

16. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Compilager.de.

Bei Dienstleistungen an Kundensystemen können – abhängig vom konkreten Auftrag – personenbezogene oder betriebliche Daten betroffen sein. Erfordert eine Leistung eine datenschutzrechtliche Vereinbarung, insbesondere eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, wird diese gesondert abgeschlossen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für die Vertragsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit eine solche Rechtswahl zulässig ist.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Nürnberg ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.

Compilager bleibt berechtigt, den Kunden auch an einem anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

18. Schlussbestimmungen

Individuelle Vereinbarungen sowie ausdrücklich vereinbarte Leistungs- oder Lizenzbedingungen gehen diesen AGB vor.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Rechtliche Hinweise / verwendete Grundlagen
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), insbesondere §§ 14, 305 ff., 307, 438, 439, 286 und 288
  • Handelsgesetzbuch (HGB), insbesondere § 377
  • Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)
  • Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) und Verordnung (EU) 2023/1542
  • Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
  • Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) und Verordnung (EU) 2025/40
  • Verordnung (EU) 2024/3228 zur Einstellung der früheren EU-OS-Plattform